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❱❱ Dichtheitsprüfung


Dichtheitsprüfungen für Kälteanlagen

Für jede Kälteanlage – auch Klimaanlagen und einem Kälteprozess angeschlossene Wärmepumpe – besteht die Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Bis Ende 2014 wurden die gesetzlich festgelegten Intervalle der Überprüfung nach Füllmenge der Kälteanlage bestimmt. Seit dem 01.01.2015 gilt eine neue Regel. Nun wird – nach der neuen F-Gase Verordnung 517/2014 – der vorgeschriebene Turnus der Dichtheitsprüfung nach dem CO²-Äquivalenten des Kältemittels der Anlage berechnet. Um diesen CO²-Äquivalenten berechnen zu können, benötigt man den Wert des Global Warming Potential (GWP) des Kältemittels und die Füllmenge. Die Rechnung lautet:
GWP * Füllmenge = CO²-Äquivalent.

Als Turnus für die Dichheitsprüfung gilt:
ab 5 Tonnen = Jährliche Prüfung
ab 50 Tonnen = Halbjährliche Prüfung
ab 500 Tonnen = Vierteljährliche Prüfung

Für alle gängigen Kältemittel ergeben sich folgende Werte:

Kältemittel_Tabelle

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